Warum zum Notar? Gemäß § 311b Abs. 1 BGB bedarf ein Vertrag, der die Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks oder Wohnungseigentums enthält, der notariellen Beurkundung. Ohne Notar ist der Kaufvertrag schlicht nichtig — unabhängig davon, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1Kaufvertragsentwurf (ca. 2 Wochen vor dem Termin)
Der Notar — in Deutschland üblicherweise vom Käufer beauftragt — erstellt auf Basis der von Verkäufer und Käufer übermittelten Angaben einen Kaufvertragsentwurf. Du hast das Recht, diesen Entwurf mindestens 14 Tage vor dem Termin zu erhalten (Bundesnotarkammer-Empfehlung). Nutze diese Zeit.
- 2Prüfung des Entwurfs (vor dem Termin)
Lies den Entwurf sorgfältig — idealerweise gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Achte besonders auf: Kaufpreis und Zahlungsfälligkeit, Übergabedatum, Gewährleistungsausschlüsse sowie die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude (entscheidend für die AfA-Bemessungsgrundlage).
- 3Notartermin: Vorlesen, Erläuterung, Unterschrift
Beim Termin selbst liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor und erläutert auf Nachfrage. Alle Beteiligten — Käufer und Verkäufer — müssen persönlich anwesend sein (oder einen Bevollmächtigten schicken). Nach der Verlesung unterschreiben alle Parteien.
- 4Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Unmittelbar nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese schützt dich als Käufer: Der Verkäufer kann das Objekt nicht mehr an Dritte verkaufen oder belasten, bis du als Eigentümer eingetragen bist.
- 5Fälligkeitsmitteilung und Kaufpreiszahlung
Der Notar prüft das Vorliegen aller Fälligkeitsvoraussetzungen (Auflassungsvormerkung eingetragen, bestehende Grundschulden gelöscht oder umgeschrieben, ggf. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde). Erst dann ergeht die Fälligkeitsmitteilung, auf deren Basis du den Kaufpreis überweist.
- 6Grunderwerbsteuer zahlen
Das Finanzamt sendet dir nach der Beurkundung einen Grunderwerbsteuerbescheid — typischerweise 4–8 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb von einem Monat nach Bescheidzustellung gezahlt werden. Erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Notar die Eigentumsumschreibung beantragen.
- 7Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Die eigentliche Eigentumsübertragung erfolgt mit der Eintragung im Grundbuch — je nach Grundbuchamt dauert das 2–6 Monate nach der Kaufpreiszahlung. Ab diesem Zeitpunkt bist du rechtlich Eigentümer.
Notarkosten nach GNotKG
Die Kosten des Notars sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt — es gibt keinen Preisvergleich zwischen Notaren. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis:
| Kostenposition | Richtwert | Beispiel: 300.000 € |
|---|---|---|
| Beurkundungsgebühr Kaufvertrag | ca. 0,5–1,0 % | ca. 1.500–3.000 € |
| Grundbucheintragung (Eigentümer) | ca. 0,3–0,5 % | ca. 900–1.500 € |
| Auflassungsvormerkung | ca. 0,1–0,2 % | ca. 300–600 € |
| Gesamt (Notar + Grundbuch) | ca. 1,0–1,5 % | ca. 3.000–4.500 € |
Steuerlicher Investorentipp: Kaufpreisaufteilung im Vertrag
Für Kapitalanleger ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude im Notarvertrag von erheblicher steuerlicher Bedeutung. Nur der Gebäudeanteil ist über die AfA abschreibbar — Grundstücke nicht. Je höher der vertraglich festgehaltene Gebäudeanteil, desto höher die jährliche Abschreibung.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil IX R 26/19 klargestellt, dass eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung grundsätzlich für das Finanzamt bindend ist — sofern sie nicht wirtschaftlich unplausibel ist. Eine sorgfältige Aufteilung kann die AfA-Basis signifikant erhöhen und damit die jährliche Steuerersparnis steigern.
Praxisbeispiel: Wirkung der Kaufpreisaufteilung
Kaufpreis 300.000 €. Variante A: 60 % Gebäude / 40 % Grund = 180.000 € AfA-Basis → 3.600 €/Jahr lineare AfA (2 %). Variante B: 80 % Gebäude / 20 % Grund = 240.000 € AfA-Basis → 4.800 €/Jahr lineare AfA. Differenz: 1.200 €/Jahr mehr steuerlich absetzbar — bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das 504 € jährliche Steuerersparnis, über 20 Jahre rund 10.000 €.
Kritische Klauseln im Kaufvertrag
- •Gewährleistungsausschluss: Fast alle Kaufverträge enthalten einen vollständigen Gewährleistungsausschluss. Das bedeutet: Versteckte Mängel, die erst nach dem Kauf entdeckt werden, trägt in der Regel der Käufer. Ausnahme: arglistig verschwiegene Mängel.
- •Übergabedatum: Achte darauf, dass das Übergabedatum klar definiert ist und — wenn möglich — an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft ist.
- •Kaufpreisfälligkeit: Kläre genau, wann der Kaufpreis fällig ist. Zahle niemals vor Eingang der Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Merksatz: Der Notartermin ist kein Ort für spontane Entscheidungen. Wer den Kaufvertragsentwurf nicht ausreichend geprüft hat, sollte den Termin lieber verschieben. Ein gut vorbereiteter Notartermin dauert typischerweise 45–90 Minuten und verläuft problemlos. Ungeklärte Fragen sind vorher zu stellen, nicht während der Beurkundung.
Quellen & Nachweise
- [1]§ 311b BGB (Notarielle Beurkundungspflicht bei Grundstücksgeschäften)
- [2]GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)
- [3]Bundesnotarkammer: Ablauf Immobilienkauf
- [4]BFH-Urteil zur Kaufpreisaufteilung und AfA-Basis: IX R 26/19